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Anmeldung bei der Krankenkasse als NachhilfelehrerIn

Verfasst: Sa Okt 05, 2019 8:17 pm
von nachhilfefinden
Habt ihr gewusst, dass euch Nachhilfe-"Institute" ab dem ersten Tag der Beschäftigung/ Anstellung als NachhilfelehrerIn bei der Gebietskrankenkasse anmelden (geringfügig, ect.) anmelden müssen und dass hohe Strafen auf diese Institute warten, wenn man dies nicht macht?

Uns sind nämlich Fälle bekannt, in denen die MitarbeiterInnen bzw. NachhilfelehrerInnen erst nach einem Monat bei der GKK angemeldet werden.

Wem ist sowas schon einmal passiert? Habt ihr euch dagegen gewehrt?

Übrigens: Jeder/ Jede kann der Finanzpolizei/ der Gebietskrankenkasse einen (anonymen) Hinweis geben, wenn so etwas vorkommt! Man sollte sich das als Angestellte/r wirklich nicht gefallen lassen.